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Wintervorschriften

Winter 2017/2018

Europäische Vorschriften zur Winterausrüstung bei Lkw und Bussen

Winter 2017/2018

LandReifenvorschriftenSchneekettenvorschriftenWeitere Hinweise

 

Albanien

 

Keine generelle Winterreifenpflicht.

 

Mitführpflicht und Verwendung auf der Antriebsachse bei entsprechender

Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.

 

Spikereifen verboten.

Belgien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich.

Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen verboten.

Bosnien und

Herzegowina

In der Zeit vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzen und für Fahrzeuge mit > 3,5 t hZG zwei Optionen vorgeschrieben: 

Option 1: Reifen mit Winterprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe an der Antriebsachse. Option 2: Reifen mit Standardprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe, bei winterlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eisregen) müssen Schneeketten an der Antriebsachse angebracht werden.

Mitführpflicht vom 15. November bis 15. April.

Schneeschaufel und ein Sack mit Sand (25 - 50 kg) sind mitzuführen. 

Spikereifen verboten.

Bulgarien

In der Zeit vom 15. November bis zum 1. März sind Sommer- oder Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm erforderlich.

Mitführpflicht vom 1. November bis 31. März. Auf Bergstraßen zeigen entsprechende Verkehrsschilder Kettenpflicht an.

Spikereifen verboten. Ohne passende Winterausrüstung kann eine Einreise ins Land verboten oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

DänemarkKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt.Spikereifen vom 1. November bis 15. April erlaubt. Spikes sollten in dieser Zeit an allen Reifen montiert sein.
Deutschland

Situativ bei winterlichen Bedingungen. Fahrzeuge < 3,5 t GG müssen ab 01.01.2018 mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an allen Achspositionen ausgestattet sein. 

Fahrzeuge > 3,5 t GG müssen mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen ausgestattet sein. Eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 besteht bei M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden.

Ab spätestens 01.07.2020 gilt die Regelung mit Alpine-Symbol auch für die vorderen Lenkachsen.

Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen verboten. Ausnahme: Strecke über das Kleine Deutsche Eck.60 Euro Strafe für nicht angepasste Bereifung, 80 Euro bei Behinderung wegen unpassender Bereifung, 100 Euro bei Gefährdung wegen unpassender Bereifung, 120 Euro bei Unfall wegen unpassender Bereifung, jeweils zzgl. 1 Punkt.
EstlandWinterreifenpflicht (Radialreifen mit mind. 3 mm Profiltiefe) vom 1. Dezember bis 1. März (je nach Witterung auch ab Oktober bis April).Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen für Fahrzeuge > 3,5 t hzG verboten.
FinnlandFahrzeuge > 3,5 t hzG müssen von Dezember bis Februar auf der Antriebsachse mit einer Mindestprofiltiefe von 5 mm und auf allen anderen Achspositionen mit einer Mindesprofiltiefe von 3 mm ausgestattet sein.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern zulässig, bei entsprechender Witterung kann dieser Zeitraum verlängert werden. Tempolimit für Fahrzeuge > 3,5 t hzG ist 80 km/h. Überstand max. 1,5 mm und max. 50 Spikes pro Meter Abrollumfang auf Reifen die nach dem 1. Juli 2013 produziert wurden.
FrankreichKeine generelle Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird.Spikereifen für Fahrzeuge < 3,5 t hzG vom 1. Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März mit Geschwindigkeitsbegrenzung 60/90 km/h. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem Sticker gekennzeichnet sein. Spikeverbot für Fahrzeuge > 3.5 t hzG.
GroßbritannienKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt, wenn Straßenbelag dadurch nicht beschädigt wird, ansonsten Regress möglich.
ItalienKeine generelle Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.Mitführpflicht von Schneeketten. Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Die Wintervorschrift RU/1580 bezieht sich nur auf Fahrzeuge der Klassen: M1, N1 und O1. Im Fall von Schnee kann die örtliche Polizei ein Transitverbot auf einigen Autobahnabschnitten verhängen.
IrlandKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt, Geschwindigkeitsbegrenzung 96/112 km/h 
KroatienWinterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Für Fahrzeuge >3,5 t hZG sind M+S Reifen auf der Antriebsachse Pflicht.Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schneeketten für die Antriebsachse erforderlich (wenn das Fahrzeug mit SU Reifen ausgestattet ist). Schneekettenpflicht in einigen Regionen (Lika/Gorski Kotar).Spikereifen verboten. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen.
KosovoKeine generelle Winterreifenpflicht.Mitführpflicht und Verwendung auf Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten. In Bussen und Lkw ist eine Schneeschaufel mitzuführen.
LettlandWinterreifenpflicht (M+S-Reifen) vom 1. Dezember bis 1. März für Fahrzeuge < 3,5 t hzG mit mind. 4 mm Profiltiefe.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 30. April für Fahrzeuge > 3,5 t hzG erlaubt.
LiechtensteinKeine generelle Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen mit der Witterung entsprechenden Reifen ausgestattet sein, Mithaftung kommt in Betracht.Mitführen von Schneeketten wird empfohlen, Einsatz auf Bergstraßen bei entsprechender Beschilderung verpflichtend.Für Fahrzeuge < 7,5 t hzG sind Spikereifen vom 1. November bis 30. April - mit Ausnahme von Schnellstraßen und Autobahnen - erlaubt, Tempolimit 80 km/h. Alle Reifen müssen mit Spikes ausgestattet und die Fahrzeuge durch einen Sticker gekennzeichnet sein. 
LitauenWinterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April für Fahrzeuge < 3,5 t hzG.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt vom 1. November bis 1. April.
LuxemburgBei winterlichen Fahrbedingungen müssen Lkw und Busse auf der Antriebsachse mit Winterreifen (M+S Kennzeichen ausreichend) ausgestattet sein.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen verboten.
MazedonienKeine generelle Winterreifenpflicht.Mitführpflicht von Schneeketten vom 15. Oktober bis 15. März, wenn das Fahrzeug nur mit Standardreifen ausgestattet ist.Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
MontenegroVon November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Straßen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mind. 4 mm Profiltiefe).Schneeketten für Antriebsachse sind im Fahrzeug mitzuführen. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Anbhängigkeit zu Witterungsverhältnissen. Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
NiederlandeKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.Spikereifen verboten.
Norwegen

Für Fahrzeuge > 3,5 t hzG sind mind. 5 mm Profiltiefe in der Zeit vom 1. November bis einschließlich Ostermontag (Südnorwegen) und zwischen 16. Oktober bis einschließlich 30. April (Nordnorwegen) verpflichtet vorgeschrieben. In der Zeit vom 15. November bis 31. März ist der Gebrauch von Winterreifen an allen Achspositionen verbindlich vorgeschrieben.

Eine Liste mit zugelassenen Winterreifen finden Sie unter www.stro.no.

Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge > 3,5 t hzG in der Zeit vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern (Südnorwegen) und zwischen 16. Oktober bis einschließlich 30. April (Nordnorwegen).


Ein Lkw mit Trailer muss 7 Schneeketten mitführen.

Spikes (Überstand durchschnittlich 1,7 mm) sind erlaubt vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern in Südnorwegen und vom 16. Oktober bis 30. April in Nordnorwegen. 

Zugfahrzeuge und Trailer: Spikes an allen Reifen einer Achse, bei Zwillingsbereifung ist ein Reifen ausreichend. 

In Trondheim und Oslo ist die Verwendung von Spikereifen gebührenpflichtig. Tageskarten (ca. € 3,90) sind erhältlich an Automaten entlang der Einfallstraßen oder via SMS (von Telefonen mit norwegischer, schwedischer oder dänischer Nummer). Monats- (ca. € 52,-) oder Jahreskarten(ca. € 155,-) für Trondheim sind zu beziehen im Trondheim City Parking Office in Erling, Skakkes Gate 40, 7012 Trondheim. Für Fahrzeuge > 3,5 t hzG fallen Kosten in doppelter Höhe an. Die Strafe für Nichtbefolgung beträgt ca. € 97,-

ÖsterreichWinterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro.
Lkw > 3,5 t hzG müssen zumindest an einer Antriebsachse M+S-Reifen mit mind. 6 mm Profiltiefe (Diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (Radial) aufweisen.
Für Busse (M2, M3) gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
Mitführplicht vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße.Spikereifen sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzG verboten.
PolenKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Straßen, auf denen Schneeketten verpflichtend sind, sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.Spikereifen verboten.
PortugalKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird (nur in höher gelegenen Gebieten).Spikereifen verboten.
Rumänien

Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge > 3,5 t hzG und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit M+S- Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein.


Mitführpflicht für Fahrzeuge > 3,5 t hzG. Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung genutzt werden.In Fahrzeugen > 3,5 t hzG sind Schneeschaufel und Sand mitzuführen. Spikereifen verboten.
Russland

Neue Winterreifenregelung wird erwartet. In den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen Lkw und Busse auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Symbol ausgestattet sein und mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen. 

Mitführen von Schneeketten ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.Spikereifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten.
SerbienVon November bis April sind M+S Reifen oder Winterreifen verpflichtend. Mind. 4 mm Profiltiefe. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Anbhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.Mitführflicht von Schneeketten für die Antriebsachse. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
SlowakeiWinterreifenpflicht (M+S-Reifen) auf Antriebsachse für Fahrzeuge > 3,5 t hzG in der Zeit vom 15. November bis 31. März (mind. 3 mm Profiltiefe).Mitführpflicht und Verwendung bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten.
Slowenien

Vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzG zwei Optionen vorgeschrieben: Option 1: Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (mind. 3 mm Profiltiefe). Option 2: Standardreifen, aber Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, die bei winterlichen Fahrbedingungen auf den Reifen der Antriebsachse angebracht werden müssen.


Mitführpflicht für Fahrzeuge < 3,5 t hzG, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist.

Spikereifen verboten.
SpanienHochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Busse müssen mit 3PMSF gekennzeichneten Reifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t für den Einsatzbereich Müllentsorgung, Lebensmitteltransport, Schmelzmitteltransport und Unfallhilfe können diese Straßen mit Winterreifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm befahren. Andere Nutzfahrzeuge sind nicht erlaubt.Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Schneeketten an Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t und Busse, wenn keine Winterreifen montiert sind.

Verwendung von Spikereifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm sind auf Schneefahrbahnen erlaubt. 

Schweden

Bei winterlichen Bedingungen sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzG in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März M+S gekennzeichnete Winterreifen mit mind. 5 mm Profiltiefe auf allen Reifen - mit Ausnahme von Trailerreifen - vorgeschrieben. Eine Liste mit genehmigten Winterreifen für die Antriebsachse finden Sie auf www.stro.se.

Mitführen von Schneeketten ist empfohlen.Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 15. April erlaubt, dieser Zeitraum kann sich entsprechend der Witterung verlängern. Max. 50 Spikes pro Reifen, wenn Reifen nach dem 1. Juli 2013 produziert wurden. Für bestimmte Straßen sind Verbote zu beachten.
SchweizKeine generelle Winterreifenpflicht, regionale Vorschriften (z.B. Alpen- Pässe) bei winterlichen Strassenverhältnissen möglich. In jedem Fall mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Mit Standardreifen bei winterlichen Verhältnissen bestehen Haftungsrisiken.Schneeketten und Spikes sind optional erforderlich. Einsatzgebiete sind durch Beschilderung gekennzeichnet. Allradfahrzeuge können ausgeschlossen sein.Spikereifen dürfen nur an Motorwagen mit Gesamtgewicht bis 3,5 t hzG verwendet werden. Erlaubt vom 1. November bis zum 30. April oder bei winterlichen Verhältnissen. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen an der Rückseite ein Höchstgeschwindigkeitszeichen mit der Zahl 80 km/h tragen.
Tschechische RepublikVom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen oder durch entsprechende Beschilderung. Fahrzeuge > 3,5 t hzG müssen mit M+S-Reifen zumindest an der Antriebsachse ausgestattet sein, mind. 6 mm Profiltiefe.Wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird, müssen 3- und Mehrachsfahrzeuge zumindest an zwei Reifen der Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet werden.Spikereifen verboten.
Türkei

Vom 1. Dezember bis 1. April besteht eine Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge für den Fernverkehr. In Städten bestimmen lokale Behörden den Zeitraum der Winterreifenpflicht individuell und geben wichtige Meldungen in Abhängigkeit von lokalen Durchschnittstemperaturen bekannt. Alle Arten von Lkw, Zugmaschinen und Bussen müssen auf den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein, die entweder mit M+S-, M+S und 3PMSF-Symbol oder mit dem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet sind. Alle Arten von Vans, Kleinlastern, Pickups und Personenkraftwagen müssen auf allen Achsen entweder mit M+S-Reifen, M+S-Reifen mit 3PMSF-Symbol oder Reifen mit 3PMSF-Smybol ausgestattet sein. Jeglicher Reifen, der während einer Fahrt ausgetauscht wird, ist durch einen Winterreifen zu ersetzen. Beim Einsatz von runderneuerten Reifen muss der Laufstreifen ein Winterprofil aufweisen. Die Profiltiefe von Winterreifen für alle Arten von Lkw, Zugmaschinen und Bussen muss mind. 4 mm betragen und mind. 1,6 mm für alle Arten von Vans, Kleinlastern, Pickups und Personenkraftwagen.

Mitführen oder Einsetzen von Schneeketten ist erlaubt, befreit aber nicht von der Wintereifenpflicht.Nur Spikereifen, die auf eisbedeckter Straße benutzt werden können, ersetzen Winterreifen. Die Profiltiefe sollte von der Profilmitte gemessen werden.
UkraineKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt.
UngarnKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Verwendung kann verpflichtend sein (Tempolimit 50 km/h). Bei winterlichen Verhältnissen kann Einreise ohne Schneeketten verwehrt werden.Spikereifen verboten.
WeißrusslandKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt.


Derzeit sind keine generellen Winterreifenvorschriften für Lkw bekannt für die Länder Griechenland, Malta und Zypern. Für spezielle Schneeketten- und Spikeverordnungen informieren Sie sich bitte bei den Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder.

Trotz sorgfältigster Recherche können wir keine Gewähr über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben leisten.

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